Alle Bereiche die direkt oder im übertragenen Sinne mit der Ausfüh- rung eines verbindlichen Auftrages im Zusammenhang stehen, sowie einem direkten Kauf im Zusammenhang mit der Seite Bonsai-Shop.
Inhalt der Geschäftsbedingungen
Der Auftragsnehmer verpflichtet sich zur Erstellung der in Auftrag erhaltenen Sache. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bezahlung sämtlicher anfallenden Kosten die mit der Erstellung des Auftrages im Zusammenhang stehen. Darunter fallen auch Fremdkosten, falls solche bei der Ausführung des Auftrages entstehen oder dafür unumgänglich sind. Diese Kosten müssen dem Auftraggeber vor Entstehung zur Kenntnis gebracht werden.
Lieferungen
Als Lieferung gilt holen und bringen eines bestellten oder in Auftrag gegebenen Objektes sowie ein Besuch vor Ort. Es gelten sämtliche Fahrtkilometer zwischen Atelier und Kunde/Kundin. Berechnungsgrundlage ist Nutzung und Treibstoffkosten per km. Die Lieferung besteht aus einem Fixpreis von zur Zeit CHFr. 0.61 per gefahrener km. Die Fahrzeit ist nicht Bestandteil der Berechnung.
Offerten
Die Offerten beruhen zum Teil auf Annahmen, sie sind jedoch trotz dem so genau wie möglich zu erstellen. Abweichungen von +/- 15% sind jedoch möglich. Für Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen sofern daraus keine Bestellung erfolgte.
Preise
Die offerierten oder bestätigten Preise sind Nettopreise. Amtliche Abzüge und spezielle Kosten (z.B. Lieferungen) werden separat berechnet. Materialpreiserhöhungen von Dritten und andere Fremdkosten die Im Zusammenhang mit einem Auftrag vor Arbeitsbeendigung eintreten, müssen dem Auftraggeber vor der Endausführung mitgeteilt werden, berechtigen jedoch keine der Parteien, grundsätzlich vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist für eine neue Lösung besorgt.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt per Abrechnungsraster bar oder mit separatem Einzahlungsschein. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 30 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung auszugleichen. Bis zum Zahlungseingang bleibt die Ware Eigentum des Rechnungsstellers. Eine Veräusserung an Drittpersonen ist bis zum Zahlungseingang nicht berechtigt. Bei verspäteter Zahlung wird ab 30 Tagen nach Rechnungszustellung ein Verzugszins von 3,5% erhoben. Damit verbundene Unkosten werden neu verrechnet.
Fristen
Überschreitungen der Liefertermine oder Lieferverzug von Dritt personen welche die fristgerechte Weiterführung der Arbeiten behindern, für die den Auftragsnehmer kein Verschulden trifft, berechtigen den Auftragsgeber nicht, vom Vertrag abzusehen.
Abnahmeverzug
Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb angemessener Frist nach avisierter Fertigstellungsanzeige ab, so kann der Ausführende trotzdem die Rechnung fakturieren und mit Risiko zu Lasten des Bestellers die Ware an Lager nehmen oder auswärts einlagern. Solche Lagerung berechtigt zur Erhebung entsprechender Lager- kosten, entbindet jedoch nicht von der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Urheberrechte
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen sowie dazugehörige Texte, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eventuelle anderweitige Verwendungen bedürfen der schriftlichen und ausdrücklichen Zustimmung.
Eigentumsrechte
Allfällige Eigentumsrechte an Daten, Bestandteilen oder Urheber- rechte des Auftraggebers bleiben gewahrt. Die entsprechende Sorgfaltspflicht betreffend solcher Daten liegt nach Beendigung, Lieferung und Fakturierung des Auftrages, beim Auftraggeber.
Datenschutz
Der Datenschutz ist garantiert und für beide Parteien bindend. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Freigaben von Daten an Drittpersonen sind ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht gestattet.
Fremdmaterial
Für, vom Auftraggeber an Drittpersonen in Auftrag gegebene Beschaffung von Objekten oder Materialien haftet der jeweilige Lieferant. Die Durchsetzung zur Haftung obliegt dem Auftraggeber.
Mängelrüge
Die vom Auftragnehmer gelieferten Aufträge sind beim Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Empfang oder Augenschein zu erfolgen ansonsten die Lieferung, resp. die Ausführung als akzeptiert gilt.
Garantie
Das Objekt wird am Uebergabedatum gesund abgegeben. Ausgenommen sind Aufträge im Zusammenhang mit mangelnden oder kranken Objekten. Eine weitergehende Garantie kann nicht gewährt werden, da alles Weitere von der Pflege, Standort und Behandlung des Halters, Halterin abhängig ist.
Gerichtsstand und Anerkennung
Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte an Ort des Auftragnehmers zuständig. Anwendbar ist schweizer- isches Recht. Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung obiger, allgemeinen Geschäfts-bedingungen mit ein.